Das regionale Standardportal

Allgemeine Geschäftsbedingungen von localjob.de

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Nutzer

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen

1. Betreiberin des Portals localjob.de (nachfolgend auch „Portal“ genannt) ist die Breu & Schneider GmbH Verlag und Werbeagentur, Dessauerstraße 10, 80992 München (nachfolgend „B&S“). B&S betreibt das Portal in Zusammenarbeit mit stellenanzeigen.de GmbH & Co. KG (nachfolgend „stellenanzeigen.de“). Soweit in diesen AGB Rechte und Pflichten von B&S beschrieben werden, können entsprechende Rechte auch direkt stellenanzeigen.de zustehen bzw. die Pflichten direkt von stellenanzeigen.de erfüllt werden.

2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Nutzer des Portals und der auf dem Portal angebotenen Leistungen. Unter Nutzern versteht B&S sowohl Arbeitsplatzsuchende als auch Arbeitgeber.

Arbeitsplatzsuchende sind Nutzer, die sich beim Portal über offene Stellen informieren wollen, sich auf bestimmte Stellen bewerben oder sonstige Informationen zu den Themen Job und Karriere suchen.

Unter Arbeitgebern versteht B&S alle Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen etc., die B&S mit der Erstellung von Stellenanzeigen oder sog. Employer Branding Produkten (z.B. Banner, Unternehmensprofile etc.) und/oder deren Schaltung beauftragen.

Beide gemeinsam – Arbeitsplatzsuchende und Arbeitgeber – werden nachfolgend Nutzer genannt.

3. Auf die besonderen Geschäftsbedingungen für Arbeitsplatzsuchende (vgl. unten B) und Arbeitgeber (vgl. unten C) wird hingewiesen. Im Zweifel gehen die besonderen Geschäftsbedingungen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

4. Jeder Nutzer des Portals tritt durch seinen Besuch mit B&S in vertragliche Beziehungen. Jede Art von Zugriff, das Abrufen, das Betrachten, das Einstellen von Daten, jede Art von Nutzung und Besuch dieser Internetadresse und der dort angebotenen Dienste sowie jede Abgabe oder Entgegennahme von Willenserklärungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von B&S schriftlich bestätigt wurden.

5. Mit der Nutzung des Portals bestätigt der Nutzer, dass er die AGB gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

6. B&S ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. B&S wird die Nutzer rechtzeitig über die Änderung der geltenden Geschäftsbedingungen unterrichten. Über Änderungen werden Nutzer auf der Homepage und ggf. per E-Mail informiert. Die Änderung gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht und/oder einen etwa bestehenden Vertrag kündigt. Im Falle des Widerspruchs des Nutzers ist B&S zur Kündigung eines etwaig bestehenden Vertrages berechtigt.

 

§ 2 Inhalte

1. Das Portal ist ein Stellenmarkt im Internet zur Zusammenführung von Arbeitgebern und Arbeitsplatzsuchenden, insbesondere über Stellenangebote und deren Veröffentlichung.

2. Das Angebot des Portals gliedert sich in drei Bereiche:

Stellenangebote

Employer Branding Produkte

Informationsbereiche zu den Themen Bewerbung/Stellenausschreibung

3. Im Bereich Stellenangebote geben Arbeitgeber eine konkrete Information über eine neu zu besetzende Arbeitsstelle und die bestehende Möglichkeit zum Abschluss eines Dienstvertrages als Arbeitsvertrag. Arbeitsplatzsuchende werden entweder per Link zu einer bestehenden Homepage des Stellenanbieters mit Online-Bewerbungsmöglichkeit geführt oder können sich per E-Mail bei dem Stellenanbieter bewerben. Arbeitsplatzsuchenden wird mittels Abfragemaske mit detaillierten Selektionsmöglichkeiten die zielgenaue Stellensuche ermöglicht.

4. Im Bereich Employer Branding haben Arbeitgeber die Möglichkeit, sich bzw. ihr Unternehmen darzustellen und werblich zu präsentieren, z.B. über die Schaltung von Werbebannern oder Unternehmensprofilen.

5. In den Informationsbereichen werden für Arbeitsplatzsuchende zusätzliche Informationen rund um das Thema Personal und Karriere angeboten sowie Informationen zum Thema Stellenausschreibungen für Arbeitgeber gegeben.

 

§ 3 Zahlungspflichten

B&S bietet kostenlose und kostenpflichtige Leistungen an. Kostenpflichtig, d. h. mit Zahlungsverbindlichkeiten behaftet, sind nur die ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichnete Dienstleistungen von B&S (z.B. die Schaltung von Stellenanzeigen).

 

§ 4 Gewährleistungsausschluss und Bestimmtheit des Leistungsgegenstandes

1. B&S schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet B&S nicht das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Arbeitsvertragspartnern, geschweige denn den Erfolg des Abschlusses von Arbeitsverträgen.

2. B&S schuldet auch nicht das Auffinden oder Vorhandensein der vom Nutzer gesuchten Informationen und Daten. B&S steht nur dafür ein, dass die Internetseite grundsätzlich besteht und allgemein zugänglich ist. Ob, wie viel und mit welchem Inhalt die jeweiligen Nutzer Daten einstellen und welchen Nutzen die Nutzer hieraus ziehen ist nicht Gegenstand von Zusicherungen von B&S.

 

§ 5 Urheberrechte, Rechte an Inhalten und Datenschutz

1. B&S bzw. stellenanzeigen.de stehen sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte bzw. die Nutzungsrechte an den Seiten des Portals, inklusive Layout, Software und bestimmten Inhalten zu.

2. Nutzern ist es nach Registrierung gestattet, an den dafür vorgesehenen Stellen des Portals eigene Inhalte einzustellen. Nutzergenerierte Inhalte werden nicht im Namen von B&S veröffentlicht. B&S macht sich deren Inhalt und deren Aussagen nicht zu eigen und distanziert sich ausdrücklich von allen nutzergenerierten oder sonst erkennbar fremden, d.h. nicht von B&S stammenden Inhalten. B&S hat jederzeit das Recht, nutzergenerierte Inhalte ganz oder teilweise zu löschen.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte nicht nur auf dem Portal öffentlich zugänglich gemacht werden, sondern zur Förderung des Vertragszweckes nach Entscheidung von B&S auch auf den Internet-Seiten oder in den Printmedien von Kooperationspartnern von B&S oder von stellenanzeigen.de öffentlich zugänglich gemacht/verbreitet werden.

Der Nutzer räumt B&S mit dem Einstellen seiner Inhalte das Recht ein, diese Inhalte in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit deren Veröffentlichung auf dem Portal und der Kooperationspartner stehen und den Vertragszweck fördern. Die Rechteeinräumung umfasst auch die Verwendung der Inhalte im Rahmen der Eigenwerbung von B&S.

3. Der Nutzer gewährleistet, dass alle von ihm auf dem Portal veröffentlichten oder B&S zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Mit einer etwaigen Auftragserteilung (z.B. für die Erstellung und/oder Schaltung von Anzeigen) bestätigt der Nutzer, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Rechtevorbehalte in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anerkennung der Urheberschaft sicherzustellen.

4. Der Nutzer stellt B&S von sämtlichen Ansprüchen frei, die sich dadurch ergeben können, dass das Nutzungsrecht nicht wirksam eingeräumt und/oder übertragen wurde, die eingestellten Daten unter Verstoß gegen Datenschutz eingebracht wurden, das Einbringen von Daten oder deren Inhalt Strafvorschriften verletzt oder zivilrechtliche Ansprüche durch unrichtigen Inhalt oder unerlaubte Handlung ausgelöst werden und/oder Dritte in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Der Nutzer wird B&S durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.

 

§ 6 Haftung

1. B&S haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und soweit B&S einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat.

2. Im Übrigen haftet B&S bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

 

§ 7 Sonstiges

1. Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in München für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann B&S oder der Nutzer Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

§ 8 Streitbeteiligung

B&S ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

B. Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitssuchende

Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arbeitsplatzsuchenden, die sich auf dem Portal über offene Stellen informieren wollen, die ihren Lebenslauf in einer eventuellen Lebenslauf-Datenbank hinterlegen, sich auf bestimmte Stellen bewerben oder sonstige Informationen zu den Themen Job und Karriere suchen. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

§ 1 Registrierung, Anlegen eines Kontos und Löschung des Kontos

1. Für bestimmte Angebote ist eine Registrierung des Arbeitsplatzsuchenden unter Angabe personenbezogener Daten (Benutzername, Passwort, E-Mail-Adresse etc.) und unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen erforderlich. Benutzername und Passwort können selbst ausgewählt werden. Jeder Nutzer darf sich nur einmal anmelden. Er muss sich bei jeder weiteren Nutzung mit den bei der Erstanmeldung zugeteilten Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) einloggen. Die Berechtigung gilt nur für den Nutzer persönlich und ist nicht übertragbar. Der Nutzer ist zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verpflichtet. Sollte einem Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines Logins bekannt werden, hat er dies B&S unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern, um den Zugang nicht autorisierter Personen zu verhindern. B&S übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aus der unberechtigten bzw. unsachgemäßen Verwendung passwortgeschützter Logins des Nutzers resultieren.

2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und B&S wird mit Abschluss des Registrierungsvorgangs auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung muss in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen. Im Falle der dauerhaften Einstellung eines registrierungspflichtigen Dienstes gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigungserklärung als beendet.

3. Der Arbeitsplatzsuchende hat keinerlei Eigentumsrechte an seinem Konto. Wenn er sein Konto bei B&S kündigt oder B&S das Konto kündigt, werden die gesamten Kontoinformationen gelöscht. Die Informationen können aufgrund von Verzögerungen bei der Ausbreitung dieser Löschaktion auf den Webservern noch für eine bestimmte Zeit verfügbar sein.

4. B&S behält sich das Recht vor, das Konto eines Nutzers und alle damit in Verbindung stehenden Informationen zu löschen, wenn es über einen längeren Zeitraum inaktiv war.

 

§ 2 Datenschutz und Richtigkeit der Daten

1. Die von Arbeitsplatzsuchenden eingestellten Daten werden vertraulich behandelt. Die Verwendung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den Datenschutzregelungen von B&S. Der Arbeitsplatzsuchende weiß und ist damit einverstanden, dass seine Daten gespeichert werden. Er kann der Speicherung jederzeit widersprechen.

2. Der Arbeitsplatzsuchende ist verpflichtet, sämtliche Daten, v.a. die Daten zu seiner Person, wahrheitsgemäß anzugeben. B&S übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von eingestellten Daten.

 

C. Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber

Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle potentiellen Arbeitgeber, d.h. Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen etc., die einen Auftrag zur Erstellung von Stellenanzeigen oder sog. Employer Branding Produkten (z.B. Banner, Unternehmensprofile etc.) und/oder deren Schaltung auf dem Portal beauftragen. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

§ 1 Vertragsschluss

Verträge zwischen Arbeitgebern und B&S (oder den von B&S nach Maßgabe von § 7 eingeschalteten Dritten) kommen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erst durch Annahme des Auftrags durch B&S (oder den von B&S eingeschalteten Dritten) in Schrift- oder Textform zustande. Die Annahme des Auftrages kann auch mittels Durchführung des betreffenden Auftrags erfolgen.

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

Die vereinbarten Leistungen können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit besteht für den Kunden nicht mehr das Recht, Leistungen abzurufen, die vor Vertragsende nicht geltend gemacht wurden. Zudem werden mit Ablauf der Vertragslaufzeit etwaige Restforderungen vollständig zur Verrechnung gebracht.

 

§ 2 Zahlungspflichten und Zahlungsmodalitäten

1. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Stellenanzeigen aufzugeben und/oder Arbeitgeberprofile anzulegen. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach der Dauer der Nutzung bzw. Schaltung der Anzeige. Sie bestimmen sich nach der jeweils aktuellen verbindlichen Preisliste von B&S, die der Arbeitgeber auf Wunsch auch jederzeit zugeschickt bekommen kann.

2. Die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung festgesetzte Vergütung wird 10 Tage nach Eingang der Rechnung beim Arbeitgeber, jedoch spätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrages ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Der Arbeitgeber erklärt sich mit der Übersendung elektronischer Rechnungen per E-Mail einverstanden. B&S behält sich das Recht vor, Vorleistung zu verlangen.

3. Erfolgt die Zahlung nach den vorgegebenen Modalitäten nicht innerhalb der Frist, so ist der Arbeitgeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Forderung verpflichtet. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt B&S ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug hat B&S einen Grund zur außerordentlichen Kündigung und ist insbesondere berechtigt, die Vertragsleistungen mit sofortiger Wirkung ohne Ankündigung einzustellen.

 

§ 3 Schaltung von Stellenanzeigen

1. Die Verträge zur Schaltung von Stellenangeboten oder anderen Anzeigen werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Der Arbeitgeber entscheidet, für welchen Zeitraum er die Stellenanzeige schaltet. Soweit er nichts anderes angibt, gilt die Standardlaufzeit von 30 Tagen als vereinbart.

2. Layoutwünsche des Arbeitgebers werden grundsätzlich berücksichtigt. Soweit bei Auftragserteilung keine konkreten Wünsche geäußert werden, wird B&S die Stellenanzeige ggf. gegen Aufwandskosten selbst gestalten. Texte werden hierzu in den Formaten Word, HTML oder PDF entgegengenommen, Logos und Grafiken in den Formaten GIF, JPG, PNG oder PDF. Bereits für Printmedien fertiggestellte Stellenanzeigen werden im PDF-Format entgegengenommen, soweit in diesen Dateien die Texte und Grafiken getrennt zu bearbeiten sind. B&S behält sich vor, die zugelassenen Formate jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu reduzieren.

3. Eine Stellenanzeige ist auf eine Stellenposition beschränkt.

4. Auch nach Auftragserteilung sind Änderungen im Anzeigentext oder am Layout der Stellenanzeige möglich. Insoweit wird jedoch ein eigener Dienstleistungsvertrag abgeschlossen mit einer zusätzlichen Gebühr gemäß dem jeweils aktuell üblichen Stundensatz, den B&S Dritten gegenüber berechnet. Dies gilt nicht, wenn die Leistung von B&S mangelhaft war und B&S dies zu vertreten hat. § 5 Ziffer 2 bleibt unberührt.

5. B&S übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Arbeitgeber zurückzugeben.

6. Firmen mit einem Beteiligungsverhältnis > 50% können Stellenanzeigen-Kontingente gemeinsam nutzen. Für Beteiligungsverhältnisse <= 50% ist eine gemeinsame Nutzung von Stellenanzeigen-Kontingenten ausgeschlossen.

 

§ 4 Anlegen von Unternehmensprofilen

Die Verträge zur Veröffentlichung eines Unternehmensprofils werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.

B&S stellt dem Arbeitgeber Eingabefelder zur Verfügung, die dieser selbst ausfüllen kann. Der Arbeitgeber muss die Rechte für Bild und Text besitzen. Verlinkungen auf Webseiten und Inhalte von Wettbewerbern oder Verwendung von Wettbewerberinhalten von B&S sind nicht zulässig. B&S behält sich vor, die Angaben des Arbeitgebers um öffentlich zugängliche Unternehmensangaben zu ergänzen. Der Arbeitgeber kann etwaige Ergänzungen entfernen und/oder der Ergänzung seiner Angaben in Textform widersprechen.

B&S sowie stellenanzeigen.de sind berechtigt, die Inhalte des Unternehmensprofils zu verwenden, um das Unternehmensprofil zu bewerben.

Das Unternehmensprofil kann auch über die Vertragsdauer hinaus von B&S und von stellenanzeigen.de in deren jeweiligem Onlineangebot zum Abruf bereitgehalten werden. B&S wird das Unternehmensprofil aber auf ausdrückliche Aufforderung des Arbeitgebers, die der Textform bedarf, entfernen.

 

§ 5 Mängelansprüche

1. B&S gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Arbeitgeber in Auftrag gegebenen, von B&S zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.

2. Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Arbeitgeber in Textform (§ 126b BGB) anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Veröffentlichung im Internet. B&S leistet eine Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne der längeren Schaltung der ggf. korrigierten Anzeige. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Arbeitgeber Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht geltend machen.

3. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Arbeitgebers verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

 

§ 6 Impressumspflicht, Datenschutzrecht und Haftung

1. Der jeweilige Arbeitgeber ist verantwortlich für die Nennung sämtlicher erforderlicher Angaben gem. § 5 TMG (Impressumspflicht).

2. Der Arbeitgeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten, zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Er stellt B&S diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.

3. Der Arbeitgeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten und entsprechende Stellenangebote nicht nur unter der Domain www.localjob.de veröffentlicht werden, sondern nach Entscheidung von B&S auch auf den Internet-Seiten oder in den Printmedien von Kooperationspartnern von B&S oder von stellenanzeigen.de, mit denen B&S zur Förderung des Vertragszweckes zusammenarbeitet.

 

§ 7 Einschaltung Dritter

1. B&S behält sich vor, Dritte in die Geschäftsbeziehungen mit Arbeitgebern einzubinden mit der Folge, dass entsprechende Aufträge nicht direkt zwischen dem Arbeitgeber und B&S zustande kommen, sondern mit dem Dritten. Dritte können entweder im eigenen Namen und für eigene Rechnung handeln oder als Kommissionär von B&S.

2. Derzeit hat B&S insbesondere die Firma MRS - Media Region Südbayern Marketing GmbH Paul-Heyse-Str. 2–4, 80336 München (nachfolgend „MRS“) damit beauftragt, im eigenen Namen, aber für Rechnung von B&S entsprechende Verträge mit Arbeitgebern anzubahnen und abzuschließen. In solchen Fällen kommt der Vertrag mit MRS zustande und die vorstehenden wechselseitigen Rechte und Pflichten bestehen dann im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und MRS.

3. Darüber hinaus hat B&S mit diversen Kooperationspartnern Vereinbarungen geschlossen, wonach die Kooperationspartner im eigenen Namen und für eigene Rechnung über das Portal Aufträge zur Erstellung von Stellenanzeigen oder Employer Branding Produkten entgegennehmen und erfüllen können. Eine Liste der jeweiligen Kooperationspartner ist über das Portal abrufbar. Die Kooperationspartner betreuen jeweils eigene Gebiete; die für die einzelnen Gebiete verantwortlichen Kooperationspartner sind auffindbar über https://www.localjob.de/beraterfinder.

4. Kommt nach den vorstehenden Bestimmungen der Vertrag nicht mit B&S zustande, sondern mit MRS bzw. einem Kooperationspartner, so treffen die Verpflichtungen aus diesen Besonderen Geschäftsbedingungen jeweils nicht B&S, sondern den jeweiligen Vertragspartner des Kunden (d.h. MRS oder den jeweiligen Kooperationspartner).